Die Kinder- und Jugendsozialarbeit (KJSA) versteht sich als Brücke und Kooperationsfeld zwischen Schule, Eltern/Erziehungsberechtigten, Jugendhilfe und Institutionen oder Diensten. Die Beratung basiert auf Freiwilligkeit. Die KJSA ist eine Leistung nach §§ 11, 13 und 13a SGB VIII unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Die Kinder- und Jugendsozialarbeit bietet folgendes sozialpädagogisches Leistungsspektrum an:
- Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Eltern in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften
- Einzelfallhilfe
- Soziale Gruppenarbeit/Sozialtrainings und themenzentrierte Kleingruppen
- Krisenintervention
- Konfliktklärung
- Elternberatung
- Schutz des Kindeswohls
- Präventionsprojekte (z.B. zu den Themen Selbst- und Sozialkompetenzen, Medien, Sexualpädagogik)
- Begleitung und Hilfe bei der Bewältigung von Übergangen (z.B. Übergang Schule-Beruf)